
© Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
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Sie sagt: Schaut bitte genau hin, ob ihr im vergangenen Jahr das Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen habt. Vor allem in kleineren Betrieben passiere das oft nicht, sagt die Gewerkschaft. Aber, das Weihnachtsgeld stehe jedem Mitarbeiter, der mindestens ein Jahr in dem Betrieb arbeite, zu – egal auf welcher Position er arbeitet. Wer feststellt, dass das Geld nicht gezahlt wurde, sollte so schnell wie möglich bei seinem Chef nachfragen. Denn Ende des Monats erlischt der Anspruch auf das Weihnachtsgeld, so die NGG.
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