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Aus insolvenzrechtlichen Gründen könne man die gebuchten Reisen nicht mehr durchführen. Die betroffenen Kunden sollen zwar entschädigt werden – die Versicherungssumme reicht aber nicht aus. Die Kunden werden wahrscheinlich nur einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Sie haben zum Teil Anzahlungen geleistet, zum Teil aber auch schon den vollen Reisepreis bezahlt.
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