
Laut geltender Verordnung fällt unser Kreis damit von Stufe 0 wieder in Stufe 1. Das muss das Land NRW allerdings noch offiziell feststellen. Das hat dann einige Einschränkungen zur Folge: Zum Beispiel dürfen wir uns nur noch mit Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten gleichzeitig treffen. Wenn ein Nachweis über eins der 3G´s vorliegt, dann können es bis zu 100 aus verschiedenen Haushalten sein.
Bei Kulturveranstaltungen wie Theater oder Kino sind nur noch 1.000 Personen zugelassen – außerdem gilt hier für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene wieder eine Testpflicht. Gleiches gilt in Clubs und Discotheken. Die müssen zusätzlich ihre Innenbereiche schließen und dürfen draußen nur noch 250 Menschen empfangen. Auch in der Gastronomie müssen dann wieder die Kontaktdaten hinterlassen werden.