
© Pixabay / lmaresz
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Wochenlang war es danach verschwunden. Der Musiklehrer des Kindes fahndete aber intensiv nach der Klarinette. Und er fand sie schließlich auf einer Verkaufsplattform im Internet. Zusammen mit der Polizei ermittelte er den Verkäufer. Das führte dann zu der Hausdurchsuchung und einer Anzeige wegen Fundunterschlagung. Die Polizei weist in dem Rahmen noch einmal darauf hin, dass Fundstücke im Wert von über 10 Euro immer abgegeben werden müssen. Ansonsten macht man sich strafbar.
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