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Damit setzt sich der Kreis Düren als Bauaufsicht in einem jahrelangen Rechtsstreit vorerst durch. Der Bautrupp zum Räumen des Camps dürfte so schnell aber noch nicht anrücken: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Eigentümer der Wiese kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Er lässt seit Jahren Umweltaktivisten aus dem Hambacher Forst in provisorischen Bauten auf seiner Wiese leben. Weil es im Umfeld immer wieder zu Gewalttaten komme, könne sich der Eigentümer nicht auf das Grundrecht der friedlichen Versammlungsfreiheit berufen, so die Richter.
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