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Als Anlieger in Jülich muss der Gehweg vor dem Grundstück auf einer Breite von mindestens 1 Meter 50 freigeräumt werden. In verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet sind es sogar 2 Meter Breite. Die Gehwege an Haltestellen müssen ebenfalls von Schnee befreit sein und bei Glätte bestreut werden. Die Stadt Jülich empfiehlt, den geräumten Schnee als Rampe am straßenseitigen Gehwegrand aufzuschütten. Auf der Fahrbahn hat der getürmte Schnee nichts zu suchen. Mehr Infos bietet die Stadt: https://www.juelich.de/ortsrecht
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