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Zurück zu Stufe 1
© CDC Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM
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Zurück zu Stufe 1

Im Kreis Düren greift ab übermorgen wieder die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Das hat das Land NRW bestätigt. Die Inzidenz liegt heute den achten Tag in Folge über 10. Damit gelten ab Freitag wieder andere Regeln.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.07.2021 11:43

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Zum Beispiel dürfen wir uns nur noch mit Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten gleichzeitig treffen. Wenn ein Nachweis über eins der 3G´s vorliegt, dann können es bis zu 100 aus verschiedenen Haushalten sein. Bei Kulturveranstaltungen sind nur noch 1.000 Personen zugelassen – außerdem gilt hier für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene wieder eine Testpflicht. Gleiches gilt in Clubs und Discotheken. Die müssen außerdem ihre Innenbereiche schließen und dürfen draußen nur noch 250 Menschen empfangen. Auch in der Gastronomie müssen ab Freitag dann wieder Kontaktdaten hinterlassen werden.

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Die Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz zwischen 10,1 und 35) regelt unter anderem:


  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt
  • Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. (Gilt, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt)
  • Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen möglich. Aktuell Negativtest oder Mindestabstand erforderlich
  • Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen
  • Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen. Bis zum 27. August dürfen Clubs, Discotheken und andere Einrichtungen die geschlossenen Räumlichkeiten nicht öffnen
  • Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen mit negativem Testnachweis erlaubt. Das gilt auch für das Dürener Sommer-Special
  • Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit
  • Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne Testnachweise erlaubt

 

Hinweis: Dort, wo ein negativer Testnachweis erforderlich ist, ist alternativ auch ein Genesungsnachweis oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes möglich. Die Einstufung zurück in die Inzidenzstufe 0 erfolgt dann, wenn der Grenzwert von 10 an mindestens fünf Tagen hintereinander unterschritten wird. Die Landesinzidenz ist derzeit unter 35. Aktuell sind im Kreis Düren 73 Menschen mit dem Coronavirus infiziert.

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