
Grundsätzlich richtet sich die Hilfe an Personen, die in Aldenhoven wohnen, einen eigenen Hausstand führen und als einkommensschwach gelten. So kann zum Beispiel ein Einpersonen-Haushalt mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.900 Euro den Zuschuss für das neue Haushaltgerät bekommen. Das Antrags-Formular steht ab sofort auf der Homepage der Gemeinde und kann auch in der Verwaltung abgeholt werden. Bis spätestens 17. Dezember muss der Antrag mit Vorlage der jeweiligen Rechnung bei der Gemeinde Aldenhoven eingehen.
Die Antragsteller haben die folgenden weiteren Bedingungen zu erfüllen:
Die Einzelfallhilfen können Personen beantragen, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Aldenhoven haben, einen eigenen Hausstand führen und als einkommensschwacher Haushalt gelten. Einkommensschwache Haushalte werden wie folgt definiert:
Einpersonenhaushalt bis zu 1900 Euro (Netto) / Monat
Zweipersonenhaushalt bis zu 2800 Euro (Netto) / Monat
Dreipersonenhaushalt bis zu 3500 Euro (Netto) / Monat
Vierpersonenhaushalt bis zu 4000 Euro (Netto) / Monat
Bei jeder weiteren Person steigt das zu berücksichtigende monatliche Nettoeinkommen um 500 Euro.
Bei Menschen aus einkommensschwachen Haushalten ohne Anspruch auf Sozialleistungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Gewährung der Einzelfallhilfe, da sie keine weiteren staatlichen Leistungen beziehen, die eventuell Vorrang haben könnten. Für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen haben diese Vorrang. Hierbei handelt es sich z.B. um Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II (Arbeitslosengeld II/“Bürgergeld“) – „Kinderwohngeld“, SGB XII, Kapitel 3 („Hilfe zum Lebensunterhalt), SGB XII, Kapitel 4 („Grundsicherung“). Hier können Einzelfallhilfen nur dann gewährt werden, wenn sie über die Bedarfe hinausgehen, die durch Sozialleistungen abgedeckt werden.
Gefördert werden sollen damit besonders Haushalte, die aufgrund der familiären Einkommenssituation und der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekostenerhöhungen/Inflation bei der Beschaffung energieeffizienter und damit nachhaltiger Haushaltsgeräte einer Unterstützung bedürfen.
Das Antragsformular steht ab sofort auf der Website der Gemeinde Aldenhoven zum Download zur Verfügung oder kann in der Verwaltung abgeholt oder per E-Mail/auf dem Postweg zugestellt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Erfüllung der Förderbedingungen werden die Zuschüsse – nach Eingangsdatum des Antrages – so lange gewährt, bis die entsprechenden Landesmittel aus dem Stärkungspakt aufgebraucht sind. Auszahlungsanträge mit Vorlage der jeweiligen Rechnung sind spätestens bis einschl. So., 17. Dezember 2023, beim Rathaus Aldenhoven einzureichen.
Ansprechpartner bei der Gemeinde ist der Fachbereich I, Herr Stolzenberger, Telefon 02464 586 129, Telefax 02464 586 101, E-Mail c.stolzenberger@aldenhoven.de.