
Zwei Klagen von Ex-Landrat Spelthahn abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat zwei Klagen des ehemaligen Landrats Wolfgang Spelthahn abgewiesen. Er wollte sich gegen Nachforderungen des Kreises wehren. Dabei geht es um Einnahmen aus Tätigkeiten in Aufsichtsräten und Beiräten in den Jahren 2021 bis 2023. Nach Auffassung des Gerichts müssen weitere Teile dieser Vergütungen an den Kreis abgeführt werden.
Veröffentlicht: Montag, 01.06.2026 04:50
Der ehemalige Landrat war während seiner Amtszeit unter anderem bei der Dürener Deponiegesellschaft und der Energie- und Wasserversorgung GmbH tätig. Diese Mandate seien nicht dem privaten Bereich zuzuordnen, sondern Teil seines Hauptamtes gewesen, so das Gericht. Deshalb seien die Einnahmen grundsätzlich mit der Besoldung als Landrat abgegolten. Einen Vertrauensschutz für den Kläger sah das Gericht nicht. Ein Teil der Einnahmen darf aber beim ehemaligen Landrat verbleiben. Dabei handelt es sich um Vergütungen aus seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der Sparkasse. Diese gelten gesetzlich als Nebeneinnahmen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen.