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Durch die eingerichteten Sperrzonen sind Teile von Titz, Niederzier und Jülich betroffen. In diesen Bereichen gilt ab sofort Stallpflicht für sämtliches Geflügel – auch in privaten Haltungen. Zusätzlich wurden strenge Hygiene- und Sicherheitsauflagen sowie ein Verbringungsverbot für Tiere, Futtermittel und Erzeugnisse angeordnet. Das Veterinäramt informiert die betroffenen Halter direkt. Geflügelhalter müssen ihre Tiere melden und Erkrankungen oder verendete Tiere umgehend anzeigen. Für die Bevölkerung besteht insgesamt nur ein geringes Risiko.
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