Geplante Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus dürfen starten

Jetzt ist die Entscheidung endgültig gefallen: Die geplanten Castor-Transporte von Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.


© JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH

Damit bestätigte das Gericht eine frühere Entscheidung der Vorinstanz. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte versucht, die Transporte per Eilantrag zu stoppen. Sie befürchtet Sicherheitsrisiken – etwa durch mögliche Angriffe während der Fahrt durch Nordrhein-Westfalen. Nach Auffassung des Gerichts überwiegt jedoch das öffentliche Interesse: Das Lager in Jülich darf seit Jahren nicht mehr betrieben werden, deshalb sei eine schnelle Räumung wichtiger als die vom BUND geltend gemachten Bedenken.


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