Gericht: Keine Rückkehr für abgeschobene jesidische Familie
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.08.2025 20:11

Abschiebung in den Irak
Potsdam (dpa) - Die in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat nach einer Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, Deutschland zu einer Rückholung zu verpflichten. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in Lychen in der Uckermark gewohnt. Sie war am 22. Juli in den Irak abgeschoben worden. Am selben Tag hob das Verwaltungsgericht Potsdam wegen eines Eilantrags zwar die Ausreisepflicht der Familie auf, aber die Abschiebung lief da bereits. Der Fall sorgte über Brandenburg hinaus für Schlagzeilen.
Anders als die Familie geht das Gericht nicht davon aus, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vom März 2023 sei sie ausreisepflichtig gewesen, so die Potsdamer Richter.
Vergeblich gegen Ablehnung geklagt
Vergeblich hatte die Familie rund zwei Jahre lang versucht, sich vor Gericht gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu wehren. Ende Juli wies das Potsdamer Verwaltungsgericht ihre Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet ab.
Das Verwaltungsgericht geht dabei nicht davon aus, dass die Kläger eine «individuelle Verfolgung» erlitten haben. Außerdem sah es keine beachtliche individuelle Bedrohung wie Verfolgung durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine aktuelle Gruppenverfolgung von Jesiden. Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an der religiösen Minderheit als Völkermord anerkannt.
Forderungen nach Rückholung
Das Gericht sei weiter der Auffassung, dass den Antragsstellern keine Schutzrechte zukommen, hieß es nun. Dass die Richter am Tag der Abschiebung die Ausreisepflicht der Familie aufgehoben hatten wegen eines Eilantrags, spielte nach Angaben des Sprechers für die aktuelle Entscheidung keine Rolle mehr. Denn zu dem Zeitpunkt sei die Familie bereits im Irak gewesen und die Abschiebung vollstreckt.
Politiker von SPD, Grünen und der Linken hatten die Rückholung der Familie verlangt, die im Irak bei Verwandten sind. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hält die Abschiebepraxis von Deutschland für unmenschlich und dringt auf einen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak.
Schulklasse überreicht Petition
Auch eine Schulklasse kämpft für die Rückholung Familie. Zwei Schüler und eine Schülerin der sechsten Klasse überreichten heute Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke eine Petition und einen Protestbrief. «Die Zukunft der Familie liegt in ihrer Hand. Handeln Sie und holen Sie die Familie zurück - jetzt!», heißt es in dem Brief an Innenminister René Wilke (parteilos), den die 13-jährige Leonie vorlas. Rund 35.000 Menschen haben die Petition auf der Plattform Change.org inzwischen unterschrieben.
Innenminister Wilke (parteilos) hatte angekündigt, er wolle die Familie in Abstimmung mit dem Bund zügig zurückholen. Voraussetzung sei aber eine entsprechende juristische Grundlage. Bislang sah das Innenministerium keine Möglichkeit für eine Rückholung. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte eine kritische Auswertung des Falles angekündigt, aber darauf verwiesen, dass das Gerichtsurteil akzeptiert werden müsse.