Gericht weist Klage des Kreises Düren ab

Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage des Kreises Düren gegen die Bestellung eines Vertreters des suspendierten Landrates Wolfgang Spelthahn abgewiesen. Durch die vorläufige Amtsenthebung sei eine gesetzwidrige Vakanz entstanden, heißt es in der Begründung.

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Die Landesregierung habe also richtig gehandelt, als sie Ferdinand Aßhoff zum Vertreter des Landrats bestimmt hatte, heißt es in der Begründung. Die Aufgaben des Landrates hätten auch nicht durch dessen eigentlichen Vertreter übernommen werden können, ist das Gericht überzeugt. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann der Kreis in Berufung gehen – einen Monat nach Zustellung der Klageabweisung hat er dafür Zeit.

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