Kein Geld zurück für Schloss Kellenberg
Veröffentlicht: Dienstag, 17.12.2019 14:58
Das Land NRW erhält den Kaufpreis für das Schloss Kellenberg in Jülich nicht zurück. Das Aachener Landgericht hat die Klage gegen den ehemaligen Schlossherren abgewiesen.

3 Millionen Euro hatte damals der landeseigene Baubetrieb für das Wasserschloss und die Grün- und Waldfläche drum herum gezahlt. Später war klar, wegen hoher Sanierungskosten war das Schloss weit weniger Wert. Das Land hat dem Grafen deshalb Wucher vorgeworfen und darauf geklagt, den Kauf rückgängig zu machen. Das hat das Gericht abgelehnt. Die genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Fall hatte vor Jahren schon Gerichte bemüht. Damals stand der Vorwurf der Bestechlichkeit bei der BLB im Raum. Den Jülicher Prozess hatte das Gericht eingestellt.