Kreis Düren: Bezüge von Spelthahn durften gekürzt werden

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden: Die Bezirksregierung Köln durfte die Bezüge des suspendierten Landrats vom Kreis Düren, Wolfgang Spelthahn, kürzen. Spelthahn war im November 2024 wegen staatsanwaltschaftlicher und disziplinarischer Ermittlungen vom Dienst suspendiert worden.


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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Kürzung der Bezüge zunächst gestoppt. Es argumentierte, dass Spelthahn voraussichtlich nach der Kommunalwahl im November 2025 in den Ruhestand gehe und eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis dann nicht mehr möglich sei. Das Oberverwaltungsgericht sah das anders: Der bevorstehende Ruhestand dürfe die Disziplinarbehörde nicht daran hindern, Bezüge während einer Suspendierung zu kürzen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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