Kurzarbeitergeld im Kreis Düren verlängert

Unternehmen im Kreis Düren, bei denen Kurzarbeit angesagt ist, können diese bei Bedarf um zwölf Monate verlängern. Darauf weist die Agentur für Arbeit Aachen-Düren-Köln hin.

© Radio Rur, MM

Wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage hat die Bundesregierung die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar in Kraft. Betriebe im Kreis Düren, die ihre Mitarbeiter bereits in Kurzarbeit versetzt haben, können eine Verlängerung auf 24 Monate beantragen. In dem Antrag müssen die Unternehmen aber deutlich machen, welche Maßnahmen sie schon ergriffen haben, um die Kurzarbeit in absehbarer Zeit wieder zu beenden. Wer erst im kommenden Jahr Kurzarbeit beantragt, kann diese nicht verlängern. 

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