Meisenheimer-Siedlung in Düren bleibt unter Denkmalschutz

Die Meisenheimer-Siedlung in Düren bleibt unter Denkmalschutz. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen jetzt entschieden – und damit der Stadt Düren Recht gegeben.

Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt Düren die Wohnanlage „Im Eschfeld“ zu Recht als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eingetragen hat. Drei Bewohner hatten dagegen geklagt – ohne Erfolg. Die in den 1970er-Jahren errichtete Terrassenhaus-Siedlung gilt als architektur- und zeitgeschichtlich bedeutend, auch wegen ihrer einheitlichen Gestaltung und kunstvollen Innenräume. Für die Bewohner bedeutet das: Wenn sie etwas an ihrem Haus verändern wollen, müssen sie erst einen Antrag stellen. In einem extra Verfahren wird dann geprüft, ob die Veränderung erlaubt werden kann – auch wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

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