Mietminderung bei Strom- oder Heizungsausfall

Wenn der Strom oder die Heizung ausfällt, können Mieter Ansprüche auf Mietminderung haben – selbst wenn der Vermieter gar nichts für den Ausfall kann. Dazu hat der Deutsche Mieterbund einen Hinweis veröffentlicht.

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Wenn die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel eingeschränkt ist, könnte ein Anspruch auf Mietminderung bestehen. Wichtig sei dabei, dass der Schaden dem Vermieter so schnell wie möglich gemeldet wird. Dann sei häufig auch egal, ob der Vermieter überhaupt eine Schuld trägt. Auch, wenn der Strom nach einem Sabotage-Akt fehlt, wie aktuell in Teilen von Berlin, müsse der Vermieter häufig Mietminderungen in Kauf nehmen.

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