Neuer Glasfaseranschluss mit altem Router: So geht's
Veröffentlicht: Dienstag, 30.12.2025 16:09

Modem kaufen reicht oft
Hannover/Berlin (dpa/tmn) - Sie haben einen Glasfaseranschluss bestellt und fragen sich, ob sie jetzt einen neuen Router benötigen? Die Antwort lautet: nicht zwingend. Es ist meist auch möglich, nur ein externes Glasfasermodem zu kaufen und dieses mit dem vorhandenen Router zu verbinden, der dann wie gewohnt weiter genutzt werden kann, berichtet die IT-Fachzeitschrift «c't» (Ausgabe 1/26).
So ließen sich mehrere hundert Euro sparen, die sonst für einen neuen Router zu Buche schlagen. Ein Glasfasermodem ist dagegen relativ günstig zu haben. Auf Nutzerinnen und Nutzer kommen hier nur Kosten zwischen 20 und 70 Euro zu.
Modem an den WAN-Port des Routers anschließen
Einzige Voraussetzung dafür, das Glasfasermodem mit dem Router verbinden zu können: Der Router muss einen WAN-Port besitzen oder ein LAN-Port muss sich dazu im Einstellungsmenü des Routers umschalten lassen. So erreichten selbst fünf bis sieben Jahre alte Mittel- und Oberklasserouter Datendurchsatzraten von 600 bis 900 Megabit pro Sekunde, erklärt «c't». Das sei genug für die meisten Glasfaseranschlüsse.
Letztlich hänge die Entscheidung für oder gegen einen Neukauf zum einen davon ab, ob der vorhandene Router noch Software-Aktualisierungen vom Hersteller erhält. Außerdem seien die eigenen Anforderungen ans WLAN ausschlaggebend: Ein Router, der keine Sicherheitsupdates mehr bekommt, sollte außer Betrieb genommen werden.
Wird Gigabit-Bandbreite per WLAN wirklich benötigt?
Und wer einen Gigabit-Internetanschluss per WLAN wirklich voll ausschöpfen will oder muss, kommt um aktuelle Router-Hardware nicht herum - und legt sich dann am besten gleich ein hochwertiges, sogenanntes Mesh-System zu, das aus mehreren WLAN-Komponenten besteht.
Als Alternative zum kompletten Routertausch raten die Experten zur gezielten Verbesserung des WLANs durch WLAN-Repeater der neuesten Generation. Werden diese als Access Points per LAN-Kabel angebunden, bieten sie höhere Funkgeschwindigkeiten als ältere Router, was für viele völlig ausreichend sei.
Endgerätefreiheit gilt - natürlich - auch bei Glasfaser
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Internet-Zugangsgeräte seit 2016 grundsätzlich frei wählen - ausnahmslos und deshalb auch bei Glasfasernetzen. Anschlussanbieter dürfen keine bestimmten Geräte vorschreiben oder kundeneigene Endgeräte ablehnen. Diese grundsätzliche sogenannte Endgeräte- oder Routerfreiheit hatte die Bundesnetzagentur Anfang 2025 auch noch einmal bestätigt.
Zu ihren Verträgen vermieten oder verkaufen Anschlussanbieter gern Geräte. Natürlich können Verbraucherinnen und Verbraucher solche Angebote annehmen. Und es kann auch vorkommen, dass man vom Anbieter beispielsweise ein Modem zur kostenlosen Nutzung geliehen bekommt.
Vor dem Modem- oder Routerkauf Standards klären
Ansonsten ist es aber oft günstiger, auf eigene, selbst gekaufte Modems oder Kombigeräte (Router mit integriertem Modem) zu setzen. Vor einem Kauf sollte man natürlich klären, welchen Glasfaser- oder auch DSL-Standard das Endgerät unterstützen muss, um am gewünschten Anschluss eingesetzt werden zu können.


