Räumung Hambacher Forst war rechtswidrig

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 war rechtswidrig und hatte verschiedene rechtliche Mängel. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nun - nach der Klage eines Baumhaus-Bewohners - entschieden.

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Die Behörden hatten damals mit einem mangelnden Brandschutz argumentiert – dieser Grund sei nur vorgeschoben gewesen, so das Urteil. Letztendlich sollte die Aktion nur die Braunkohlegegner aus dem Wald vertreiben. Das Urteil hat zudem eine politische Brisanz: die NRW Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen. Damals sollte der Hambacher Forst noch gerodet werden. Man rückte mit einem massiven Polizeiaufgebot an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach einer möglichen Berufung müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

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