WG oder allein: Rundfunkbeitrag auch für Studis und Azubis

Jugendliche blicken gemeinsam auf ein Smartphone
© Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Erste eigene Wohnung

Rostock (dpa/tmn) - Für den gesetzlich geregelten Rundfunkbeitrag gilt die Faustregel: Eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, ob Wohngemeinschaft oder Einzelhaushalt, aktuell sind pro Wohnung monatlich 18,36 Euro zu zahlen. Egal ist auch, wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones vorhanden sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. 

Zuständig ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der ständig mit Meldedaten versorgt wird. Zieht also etwa eine Studentin in die eigene Bude und meldet sich um, wird sie von dem Service schriftlich gebeten, ihre Beitragspflicht zu klären.

In der WG zahlt nur eine Person

Wer allein lebt, bekommt eine Beitragsnummer, unter der er oder sie dann zahlen muss. In einer WG ist nur einer der Bewohner zuständig. Wer also in eine WG zieht, in der schon jemand die Beiträge zahlt, kann dessen Beitragsnummer im Klärungsverfahren angeben. 

Allerdings: Die Beitragsnummer ist personenbezogen. Wer zahlt und irgendwann umzieht, nimmt diese Nummer mit. Er muss dann dem Service seine neue Adresse mitteilen, und von den «Zurückbleibenden» muss jemand anderes sich eine Nummer besorgen.

Mit BAföG oder Beihilfe Befreiung möglich

Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann mit entsprechendem Nachweis einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Eine Befreiung gilt auch für die Ehepartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner - aber nicht für Mitbewohner. Damit eine WG gar nicht zahlen müsste, müssten sämtliche Bewohner die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen. 

Tipp: Alle wesentlichen Anträge und Meldungen lassen sich auch online stellen. Die Verbraucherzentrale rät jedoch, nur die offizielle Seite des Beitragsservices zu verwenden. Im Internet gebe es ähnlich klingende Seiten, deren Nutzung aber kostenpflichtig sei und keinen Mehrwert biete.

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