Keine eigenmächtige Verlängerung der Sommerferien

Wer seine Kinder früher aus der Schule nimmt oder später wieder zurückschickt, um länger Urlaub zu machen, riskiert auch im Kreis Düren eine saftige Strafe. Viele Familien entscheiden sich dafür, den geplanten Urlaub eigenmächtig zu verlängern – beispielsweise um Geld bei Flügen zu sparen.

Das kann allerdings auch richtig teuer werden. Denn der Bußgeldrahmen für unentschuldigtes Fehlen liegt zwischen 300 und 1000 Euro. Im vergangenen Jahr hat die Bezirksregierung NRW rund 2.000 Verfahren im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet. Bei unentschuldigtem Fehlen fällt der selbst genehmigte Sonderurlaub besonders schwer ins Gewicht. Eine Beurlaubung vor und nach den Ferien sei nur dann möglich, wenn die Beurlaubung nicht dem Zweck diene, die Schulferien zu verlängern, heißt es im Erlass des Schulministeriums.

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