Kreis Düren: Kündigung von Bröker war nicht rechtens
Veröffentlicht: Dienstag, 10.12.2024 15:42
Die fristlose Kündigung des Arbeitsplatzes von Jens Bröker beim Kreis Düren war nicht rechtens.

Das hat das Arbeitsgericht in Düren festgestellt. Allerdings kehrt Bröker trotzdem nicht ins Kreishaus zurück. Denn die ordentlichen Kündigung, die einige Monate später ausgesprochen wurde, die ist sehr wohl rechtens und damit wirksam. Bröker besaß ein Minijob Verhältnis als Referatsleiter. Der Kreis Düren hatte Bröker im Zuge der Ermittlungen wegen Schleuser-Kriminalität zunächst fristlos gekündigt. Der Kreis soll jetzt den Lohn von den in der Zwischenzeit vergangenen Monaten nachzahlen. Bröker ist indes einer der Hauptbeschuldigten im Verfahren und soll zur Sache bereits geständig gewesen sein, nachdem er zuvor einige Monate in Untersuchungshaft verbachte. Bröker wurde zudem bei der Indeland GmbH als Geschäftsführer entlassen.