Mindestlohn für U18 gefordert

Jugendliche im Kreis Düren sind keine Beschäftigten zweiter Klasse – daran erinnert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Sie findet, dass Unter-18-Jährige, die zum Beispiel in Hotels, Biergärten oder Restaurants jobben, den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.

© Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Bislang können Betriebe Jugendliche unter 18 Jahren auch für weniger als 12 Euro beschäftigten. Mit dieser Aussnahme muss Schluss sein, findet die NGG Aachen und appelliert an die Politik, die Ausnahme zu streichen. 

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