Zoll warnt vor Urlaubsmitbringseln: Das müssen Reisende aus NRW jetzt wissen
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.07.2025 09:24
Zoll-Check vorm Urlaub: Was darf mit, was nicht? Damit Mitbringsel nicht zur Kostenfalle werden, gibt es hier die wichtigsten Infos zu Zoll, Souvenirs und Freigrenzen.

Die Sommerferien sind für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch wer aus dem Ausland etwas mitbringen will, sollte sich vorab gut informieren. Denn beim Zoll gelten klare Regeln und wer sie nicht kennt, kann schnell in eine teure Falle tappen. So gibt etwa das Hauptzollamt Aachen Tipps, wie man unnötigen Stress bei der Rückkehr vermeidet.
Was darf mit - und wie viel?
Wer aus einem Nicht-EU-Land wie der Türkei, Ägypten oder Großbritannien zurückkehrt, darf Waren nur in bestimmten Mengen und bis zu einem festgelegten Wert zollfrei einführen. Für Flugreisende über 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 430 Euro, für andere Verkehrsmittel bei 300 Euro. Bei Kindern unter 15 Jahren sind es 175 Euro. Wichtig: Die Waren müssen im selben Transportmittel mitgeführt werden - wer sie separat verschickt, fällt nicht unter diese Regelung.
Alkohol, Tabak & Co.:
Nur wer über 17 Jahre alt ist, darf folgende Mengen zollfrei einführen:
- 200 Zigaretten oder
- 1 Liter Spirituosen über 22% Alkohol oder
- 2 Liter alkoholische Getränke unter 22%
Dazu kommen maximal 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.
Artenschutz – Vorsicht bei Natur-Souvenirs
Muscheln, Korallen, Pflanzen, Tierprodukte - was wie ein harmloses Andenken aussieht, kann streng geschützt sein. Wer am Strand eine schöne Muschel einsammelt oder auf dem Basar Lederprodukte kauft, riskiert ein Bußgeld. Der Zoll rät: Finger weg von Souvenirs aus Tieren und Pflanzen. Informationen zu verbotenen Produkten gibt es auf www.artenschutz-online.de.
Zoll empfiehlt: Vor Reiseantritt informieren
Damit man nicht in irgendeine Falle tritt, empfiehlt es sich online zu checken, ob man sein Reisemitbringsel auch einführen darf. Das geht in der Regel über die Website des Zolls auf: www.zoll.de